Dänemark braucht Existenzgründer, die durch Einkünfte und Beschäftigungsmöglichkeiten den Standort Dänemark fördern können. Es gilt deshalb immer als rundum vielversprechende Perspektive, wenn sich Neubürger in Dänemark zu Existenzgründern mausern. Falls Sie ein eigenes Unternehmen gründen möchten, sollten Sie sich aber zuerst mit dem einschlägigen Regelwerk vertraut machen.
Ihr Unternehmen ist spätestens acht Tage vor Geschäftsbeginn Ihres Unternehmens unter virk.dk zu erfassen, damit einschlägige Behörden erfahren können, um welchen Typ von Unternehmen es sich bei Ihnen handelt. Auf diese Art und Weise können Sie ohnehin sicher gehen, dass Ihr Unternehmen gesetzeskonform betrieben wird und die darauf entfallenden Steuern und Abgaben ordnungsgemäβ gezahlt werden.
Als Unternehmer obliegt Ihnen gewisse Pflichten. Sie müssen Steuern vom Gewinn des Unternehmens zahlen und MwSt. auf Ihre Umsätze erheben, wobei bei besonderen Warengruppen ebenfalls auf die Zahlung von Sonderverbrauchssteuern zu achten ist.
Sie sollten unter anderem Folgendes nicht vergessen:
Sie unterliegen der Buchführungspflicht und sind für die Rechnungslegung in Bezug auf unter anderem Erträge und Aufwendungen sowie für die Entrichtung von Steuern, MwSt. und Abgaben verantwortlich.
Falls Sie Arbeitnehmer beschäftigen, müssen Sie Löhne, Lohnsteuern, Arbeitsmarktbeiträge, Rentenversicherungsregelungen, Urlaubskonten usw. bezüglich der Belegschaft buchhalterisch erfassen und dafür sorgen, dass die Gelder ordnungsgemäβ abgeführt werden.
Sie können viele der mit der Gründung und dem Betrieb eines Unternehmens verbundenen Kosten abziehen, sodass Ihre Steuer- und MwSt.-Schuld dadurch geschmälert wird. Wenn Sie Anschaffungen für ein von der Mehrwertsteuerpflicht unterliegendes Unternehmen tätigen, können Sie die Vorsteuer geltend machen. In einigen Fällen ist die Rückerstattung von Sonderverbrauchssteuern ebenfalls möglich. Schon deshalb sollten die Bücher sorgfältig geführt werden.
Viele Unternehmer schalten deshalb Steuerberater auf entgeltlicher Basis ein.
Falls Sie ein eigenes Unternehmen betreiben, müssen Sie eine sogenannte erweiterte Steuererklärung ausfüllen, um das Ergebnis des Unternehmens ordnungsgemäβ zu erfassen.