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Lohn

Lohn (Løn) In Dänemark gibt es kein Gesetz, das einen Mindestlohn vorschreibt. Daher ist es wichtig, an einem Arbeitsplatz zu arbeiten, der anständige Lohn- und Arbeitsverhältnisse bietet. Je nach Vereinbarung und Tarifvertrag kann sich Ihr Lohn auf verschiedene Weise zusammensetzen.

In Dänemark gibt es kein Gesetz, das einen Mindestlohn vorschreibt. Die Lohnsätze werden in den Tarifverträgen vereinbart, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen festlegen, die zwischen den Angestellten (vertreten durch 3F) und den Arbeitgebern verhandelt wurden.

Daher kann sich Ihr Lohn auf verschiedene Weise zusammensetzen, je nachdem, von welchem Tarifvertrag Sie umfasst sind oder ob Sie einen individuellen Vertrag haben.

So kann der Lohn beispielsweise aus einem Grundlohn, einem Bonus und Zulagen usw. bestehen. Arbeiten Sie im öffentlichen Dienst, so ist der Lohn oftmals in Lohnstufen gestaffelt.

Es ist wichtig, dass Sie den Lohn bekommen, der Ihnen zusteht, und nicht von Ihrem Arbeitgeber betrogen werden. Durch die Auszahlung des korrekten Lohns tragen Sie dazu bei, zu gewährleisten, dass Sie u.a. einen Anspruch auf Tagegeld haben, falls Sie Ihre Arbeit verlieren, sowie dass Sie die korrekte Rente und die korrekten Zulagen bekommen.

Sie müssen für die Stunden entlohnt werden, in denen Sie arbeiten. Falls Ihr Arbeitgeber Sie darum bittet, kostenlos zu arbeiten, sei es "aus eigenem Interesse" oder als Überstunden, so müssen Sie Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft kontaktieren.

Örtliche Vereinbarung (lokalaftale)

In Dänemark gibt es auch örtliche Vereinbarungen (lokalaftaler). Eine örtliche Vereinbarung ist eine Zulage zu dem Tarifvertrag, den Ihr Vertrauensmann oder Ihre Gewerkschaft mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen hat.  

Die örtliche Vereinbarung befasst sich mit konkreten Arbeitsverhältnissen an Ihrem Arbeitsplatz. Daher ist der Lohn vielerorts höher als im Tarifvertrag festgesetzt.

Fragen Sie Ihren Vertrauensmann oder Ihre örtliche 3F-Gewerkschaft, was in der örtlichen Vereinbarung an Ihrem Arbeitsplatz steht.

Kein Tarifvertrag

Falls es keinen Tarifvertrag mit Ihrem Arbeitgeber gibt, müssen Sie Ihren Lohn selbst verhandeln. Dies muss aus Ihrem Arbeitsvertrag hervorgehen. 3F kann Ihnen mit den Lohnverhandlungen helfen.   

Setzen Sie sich mit Ihrer örtlichen 3F-Gewerkschaft in Verbindung, die Ihnen gern hilft.

Kontrolle der Lohnabrechnung. 3F hilft.

Bei 3F helfen wir unseren Mitgliedern, damit niemand von seinen Arbeitgebern betrogen wird. Als ausländischer Angestellter kann es schwierig sein, Ihre Rechte am Arbeitsplatz zu verstehen.

Leider werden viele Ausländer betrogen, wenn sie in Dänemark arbeiten. Daher ist es wichtig, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein. Wir wissen, wie hoch Ihr Lohn sein muss, und unsere Berufsfachleute helfen Ihnen dabei, eine Entschädigung zu erhalten, falls Sie betrogen wurden.

Wir führen ebenfalls kostenlose Lohnkontrollen durch, so dass Sie Ihren Arbeitsvertrag und Ihre Lohnabrechnungen kontrollieren lassen können. Auf diese Weise können Sie sicher sein, dass alles in Ordnung ist.