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Vertrauensleute

Vertrauensleute (Tillidsvalgte) Viele 3F-Mitglieder haben ein Vertrauensamt, da sie dazu beitragen möchten, einen besseren Arbeitsplatz und einen besseren Berufsverband zu schaffen. Die Vertrauensleute bilden das Rückgrat der 3F-Gewerkschaft.

Über 8.000 Mitglieder von 3F wurden von den Kollegen dazu gewählt, ein Vertrauensamt innezuhaben. Die meisten sind Vertrauensleute oder Arbeitssicherheitsvertreter, die ihren Kollegen am Arbeitsplatz helfen.

Wahl von Vertrauensleuten

Falls Sie in einem tariflich geregelten Unternehmen arbeiten, stehen Sie nicht allein. Die Tarifverträge enthalten Bestimmungen bezüglich der Wahl von Vertrauensleuten.

In tariflich geregelten Unternehmen mit zehn oder mehr Angestellten sind Sie berechtigt, eine Vertrauensperson zu wählen. In einigen Unternehmen gilt dieses Recht bereits bei fünf Angestellten. Dies hängt davon ab, welcher Tarifvertrag in Ihrem Unternehmen gilt.

In Unternehmen mit mindestens zehn Angestellten müssen Sie ebenfalls einen Arbeitssicherheitsbeauftragten wählen.

Sind Sie die neue Vertrauensperson in Ihrem Unternehmen?

Falls Sie keine Vertrauensperson haben, könnten Sie erwägen, ob es nicht etwas für Sie wäre, sich für Ihre Kollegen einzusetzen. 3F hat viele ausländische Vertrauenspersonen und kann dafür sorgen, dass Sie eine Vertrauensperson-Ausbildung bekommen.

Setzen Sie sich mit Ihrer örtlichen 3F-Abteilung in Verbindung und erfahren Sie, wie man Vertrauensperson wird.

Arbeitssicherheitsvertreter

Die Hauptaufgabe eines Arbeitssicherheitsvertreters besteht darin, mit der Geschäftsleitung des Unternehmens zusammenzuarbeiten, um eine höhere Arbeitssicherheit zu schaffen.

 

Die Arbeitssicherheitsgruppe muss unter anderem: 

  • die Sicherheit und Gesundheit im Bereich der Gruppe beobachten und versuchen, den Einzelnen zu einem sicheren Verhalten zu bewegen,
  • sicherstellen, dass der Einzelne angemessen angewiesen wird, damit alle mit einem so geringen Risiko wie möglich arbeiten können,
  • an der Arbeit mit den Arbeitsplatzbeurteilungen (APB) teilnehmen,
  • bei der Untersuchung eventueller Arbeitsunfälle mitwirken. 

Ein Arbeitssicherheitsvertreter kann von Gesetzes wegen nicht entlassen werden, so lange er seine Funktion innehat.

 

Verhandeln Sie daher eine Vereinbarung, die Ihrem Arbeitssicherheitsvertreter nach seiner Amtszeit einen Schutz gewährt, sofern dies nicht bereits ein Teil des Tarifvertrags ist.