Insolvenz (Konkurs)

Zahlungseinstellung

Hat Ihr Arbeitgeber kein Geld zur Zahlung von Lohn oder anderen Kosten, so kann die Zahlungsseinstellung erfolgen. Sollte dies der Fall sein, dann wenden Sie sich sofort an Ihre lokale 3F-Verwaltungsstelle mit der Bitte zu sichern, dass ausreichende Mittel für Ihre Lohnauszahlung vorhanden sind. Hier können Sie sich darüber informieren, wie Sie sich im Übrigen weiter verhalten sollten.

Insolvenz

Insolvenz ist die permanente Schließung eines Unternehmens, weil dieses nicht mehr in der Lage ist, seine Gläubiger zu befriedigen.
Meldet Ihr Arbeitgeber Insolvenz an, dann sollten Sie sich sofort an Ihre lokale 3F-Verwaltungsstelle wenden. Hier hilft man Ihnen bei der Sicherung Ihrer Lohnauszahlung und, falls erforderlich, der Anmeldung Ihrer Forderung auf Lohnauszahlung vom dänischen Arbeitnehmer-Garantiefonds (Lønmodtagernes Garantifond).

Arbeitnehmer-Garantiefonds

Der Arbeitnehmer-Garantiefond, im Dänischen kurz LG, sichert Ihren Lohn bei Insolvenz Ihren dänischen Arbeitgebers, sofern dieser den Lohn anderweitig nicht mehr zahlen kann. Ihre lokale 3F-Verwaltungsstelle meldet Ihre Lohnforderung bei dem LG für Sie an.

Dansk version af teksten om konkurs

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